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Fahrzeug- und Ladekranausbildung (Kranschein)Fahrzeug- und Ladekrane bis 50 kN (5 Tonnen) Tragfähigkeit und einem maximalen Lastmoment von 100 kNm (10 Metertonnen) dürfen nach vorheriger Unterweisung auch ohne Kranführungszeugnis in Betrieb genommen werden. Für Fahrzeug- und Ladekrane, welche die genannten Grenzen überschreiten, benötigt man ein Kranführungszeugnis (Kranführerschein). Es gibt ein Kranführungszeugnis (Kranführerschein) für Fahrzeug- und Ladekrane bis 300 kNm (30 Metertonnen) und über 300 kNm Lastmoment.
Fahrzeug- und Ladekrane bis 300 kNm Lastmoment ► hier klickenFahrzeug- und Ladekrane über 300 kNm Lastmoment ► hier klicken
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