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Berufskraftfahrer - WeiterbildungDie vorgeschriebene Weiterbildung für alle FahrerInnen, die gewerbsmäßig Für BusfahrerInnen, die ihre Lenkberechtigung vor dem 10.09.2008 Für LKW-FahrerInnen, die ihre Lenkberechtigung vor dem 10.09.2009 Nach der Absolvierung der gesamten Weiterbildung (35 bzw. 42 Stunden) folgt dann ein entsprechender Antrag bei der Führerscheinbehörde (BH oder LPD), dem der Nachweis über die gesamte Weiterbildung, auch als Fahrerqualifizierungsnachweis bezeichnet, beigefügt werden muss. Man bekommt dann von der Führerscheinbehörde zuerst einen vorläufigen und danach den Scheckkartenführerschein mit dem Eintrag "95" auf der Rückseite zugeschickt. In weiterer Folge muss die gesamte Weiterbildung wieder innerhalb von 5 Jahren absolviert werden und das gesamte Prozedere beginnt wieder von neuem. Die gesamte Weiterbildung darf auch in 5 Teilabschnitten (Modulen) zu jeweils 7 Stunden absolviert werden. Inhalte der Weiterbildung:
Das Ausbildungspaket um € 102.- pro Teilnehmer beinhaltet:Ein Unterrichtsmodul im Ausmaß von 7 Unterrichtsstunden
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